Wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Auftraggeber verarbeitet, handelt es sich in vielen Fällen um Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. 
Das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht hat eine sehr übersichtliche Auslegungshilfe erstellt:


https://www.lda.bayern.de/media/veroeffentlichungen/FAQ_Abgrenzung_Auftragsverarbeitung.pdf