Die Grundlage für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist Artikel 37 DSGVO. Ergänzend kann es nationale Regelungen geben.


Der Bundestag hat 2019 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, nachdem ein DSB erst ab 20 Mitarbeitern bestellt werden muss. Ziel ist es Unternehmen zu entlasten und Bürokratie abzubauen.
Der Gesetzgeber hat dabei völlig übersehen, welche Konsequenz dies für die Unternehmen, die Mitarbeiter und Kunden hat.

Für die Unternehmen ist ein DSB aus folgenden Gründen wichtig und hilfreich:
1) Die Geschäftsleitung kann sich auf Ihre Kompetenz konzentrieren und wird gut beraten
2) Das Datenschutzmanagmentsystem wird fachkundig aufgebaut und mit Leben gefüllt
3) Die notwendigen Dokumentationen und Verträge werden mit Unterstützung des DSB erstellt und gepflegt
Der DSB ist somit eine Entlastung für die Unternehmen und die Geschäftsleitungen.

Für die Mitarbeiter ist ein DSB aus folgenden Gründen wichtig und hilfreich:
1) Gerade in kleinen Unternehmen besteht kein betriebsrat, der die Rechte der Mitarbeiter schützt, dies ist eine der Aufagben des DSB
2) Der DSB ist Ansprechpartner für die Mitarbeiter bei Fragen rund um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
3) Der DSB führt die Schulungen der Mitarbeiter durch und sorgt somit für eine Sensibilisierung

Für die Kunden ist ein DSB aus folgenden Gründen wichtig und hilfreich:
1) Der DSB ist ein Qulitätsmerkmal bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
2) Der DSB steht den Kunden bei Rückfragen zur Datenverarbeitung zur Verfügung
3) Der DSB sichert die Rechte und Freiheiten der Betroffenen