Die bestimmte oder bestimmbare natürliche Person, über deren persönliche oder sachliche Verhältnisse die Einzelangaben etwas aussagen - also die Bezugsperson der personenbezogenen Daten -, wird vom Gesetz kurz als "Betroffener" bezeichnet. Die gleiche Beziehung zwischen Daten und Personen meint das Gesetz, wenn es von "zu seiner (des Betroffenen) Person gespeicherten Daten" spricht.

Quelle: https://www.datenschutz-wiki.de/3_BDSG_a.F._Kommentar_Absatz_1_Teil_2